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Immobilienkauf in Italien - Risiko Gerichtsort

 

Gerichtsort eventuell streitiger Auseinandersetzung beim Immobilienkauf wäre grundsätzlich der Ort der belegenen Immobilie, also Italien.

 

Es findet ausschließlich italienisches Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht Anwendung.

 

Auf Klagen sollten Sie sich in Italien lieber nicht einlassen: die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Gerichtsverfahrens erster Instanz liegt bei 4 - 6 Jahre.

Insidertipps Italien Internet Portal für Genua und Ligurien

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Lassen Sie sich beim Immobilien Kauf in Italien nicht über den Tisch ziehen!

 

 

Wir helfen Ihnen das Kleingedruckte in den italienischen Verträge zu verstehen

 

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Immobilien Kaufvertrag Italien - Eigentumsübertragung „practica“

 

 

Beachten Sie beim Kauf einer Immobilie in Italien das italienische Recht des Forderungsübergangs:

 

Mit Unterzeichnung des Immobilien Kaufvertrages rogito bzw.  „atto di compravendita“ geht das Eigentum nach italienischem Recht bereits an den Käufer über (Unterschied zum deutschen Recht).

Italien Immobilien Kaufvertrag Insider-Tipp:

 

Besichtigen Sie die Immobilie nochmals bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Die Immobilie wird in dem Zustand, in dem sie sich bei Vertragsschluss befindet, verkauft. Achten Sie auf Beschädigungen, Fertigstellung, … - manchmal fehlen sogar die Lichtschalter! Für solche Fälle sollte der Notar eine angemessene Summe vom Immobilien Verkäufer zurückhalten.

 

Falls nach dem Kauf der Immobilie in Italien noch vom Verkäufer diverse Reparaturen etc. durchgeführt werden müssen, dann fixieren Sie im Kauf Angebot die Begutachtung VOR der Überweisung der Anzahlung, damit es später keine Streitigkeiten gibt.

Beratung beim Immobilienkauf in Italien

 

Wenn Sie einen unabhängigen Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekten,…) mit Erfahrung für Auslandsimmobilien benötigen, dann wenden Sie sich an die SGI-Schutzgemeinschaft deutscher Grundeigentümer in Italien.

Diese ist ein ehrenamtlicher Verein von deutschsprachigen Grundeigentümern zum Austausch von Erfahrungen, der Wahrung ihrer Rechtsposition im Ausland und der Hilfestellung durch fachkundige Berater.

 

Im ANWALT-SUCHSERVICE-ITALIEN finden Sie kostenlos deutschsprachige Rechtsanwälte in Italien oder deutsche Anwälte, die sich auf italienisches Recht spezialisiert haben:

www.schutzgemeinschaft-italien.de

IMMOBILIEN KAUFVERTRAG ITALIEN: ROGITO / COMPRAVENDITA, ITALIENISCHES RECHT BEIM IMMOBILIENKAUF, TIPPS & ERFAHRUNGEN

Notar: Übergang des Eigentums an Käufer

 

Normalerweise wird der Kaufvertrag vom Notar durchgeführt.

 

Dies ist zwar mit Spesen verbunden, doch dafür haben Sie als Käufer die Gewissheit, dass Sie keine offenen Schulden oder Forderungen übernehmen, alle Steuern ordnungsgemäß bezahlt und der Eigentumswechsel im Immobilienregister „conservatoria dei registri immobiliari“ bzw.  Katasteramt „catasto“ erfolgt.

Kaufvertrag Bezahlung Restbetrag - pagamento del saldo

 

Der Restbetrag wird mit Unterzeichnung des endgültigen notariellen Kaufvertrages „sottoscrizione del rogito“ fällig.

 

Der Scheck „assegno“ wird auf den Namen des Verkäufers und nicht übertragbar „Non trasferibile“ ausgestellt.

 

Verlangen Sie eine vom Verkäufer gezeichnete Bestätigung über die erfolgte Zahlung. Zudem sollten ausgestellte Schecks immer fotokopiert werden.

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Der atto notarile di compravendita ist die offizielle Übertragung des Eigentums an den Käufer.

 

 

Restzahlung - Saldo:

Der Käufer muss die offene Restzahlung begleichen und der Verkäufer übergibt die die Schlüssel.

 

Immobilienkauf Steuern:

Der Notar muss sämtliche mit dem Verkauf anfallenden Steuern „Spese contestuali all' atto di acquisto“ einfordern: 

 

1) Registersteuer - Imposta di Registro

2) Katastersteuer - Imposta catastale

3) Hypothekensteuer - Imposta Ipotecaria

 

Siehe Details Immobilienkauf Italien Nebenkosten

Basis für den Kaufvertrag ist der Vorvertrag „compromesso“, der vor dem Notar vom Käufer und Verkäufer unterschrieben wurde.