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Italien Banken: Tipps zu Kapitalertragsteuer Italien und Einlagensicherung Italien

Banken in Italien

Erste Bank der Welt
Erste Bank in Italien
"Banco di San Giorgio"

Die erste Bank der Welt „Banco di San Giorgio“ wurde 1407 in Genua am Hafen Porto Antico Genova gegründet und Christoph Kolumbus hatte auf dieser Bank sein Konto. Die Banken in Italien waren offensichtlich damals der Zeit voraus.

Heute sind sie von vielen Ländern überholt worden, viele Italienische Banken sind sehr konservativ, aber es gibt auch einige moderne Banken, die sich auf online banking spezialisiert haben und attraktive Zinsen anbieten.

Bei den Spesen und Gebühren sind Italiens Banken wirklich kreativ. Italiens Staat und die Banken nützen jede noch so kleine Möglichkeit um den Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen, z.B. mit der Kontosteuer „Imposta di bollo conto deposito“ für Tages- und Festgeldkonten.

Bevor Sie ein Bankkonto in Italien eröffnen sollten Sie sich somit sehr gut informieren. Hier finden Sie praktische Insider-Tipps zu Kontogebühren, Kapitalertragsteuer in Italien und Einlagensicherung in Italien.

Banken Italien Kontogebühr „canone annuale“

Italien Unicredit Bank
Italien Unicredit Bank in Mailand

Bei einer Bank in Italien ist prinzipiell NICHTS kostenlos - sie verrechnen immer eine Kontoführungsgebühr.

Selbst wenn Sie alle Überweisungen online per Internet Banking erledigen, verlangen Banken in Italien eine Kontoführungsgebühr von ca. 12 EUR im Jahr.

Wenn auf das Girokonto keine regelmäßigen Einnahmen durch ein Gehalt oder eine Pension verbucht werden, ist die Kontogebühr meist doppelt so hoch.

Die Gebühr wird entweder monatlich oder einmal im Jahr automatisch vom Guthaben am Girokonto abgezogen.

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Girokonto Steuer „Imposta di bollo conto corrente“

In Italien gibt es eine Steuer für Sparkonten. Die italienische Kontosteuer „Imposta di bollo conto corrente“ beträgt 8,55 EUR je Quartal (Stand 2024) wenn Ihr Kapital am Konto im Durchschnitt 5.000 EUR überschreitet – dies entspricht somit 34,20 EUR pro Jahr (Stand 2024) – eine bittere Erfahrung in Italien.

Diese Steuer verdanken wir der Regierung Monti, die 2011 das Staats-Rettungsprogramm „Decreto Salva Italia“ verabschiedet hat.

Banken Italien Tipp: Sie können die Kontosteuer vermeiden, wenn Sie die 5.000 EUR Durchschnitts-Grenze nicht überschreiten indem Sie Ihr Geld auf ein Tagesgeldkonto in Italien „conto deposito“ verschieben.

Tagesgeld- / Festgeldkonto Steuer “Imposta di bollo conto deposito”

Wenn Sie ihr Kapital auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto einzahlen, dann sind dafür in Italien ebenfalls Steuern fällig.

Jährlich sind am letzten Tag im Jahr, dem 31. Dezember, 2 Promille bzw. mindestens 34,20 EUR (Stand 2024) von der am Stichtag 31. Dezember investierten Summe fällig.

Beispiel: 44.000 EUR Kapital am Tages- oder Festgeldkonto, davon 2 Promille (=0,002%) bedeuten 44 EUR Steuer.

Tipp: Sie können die Tages- oder Festgeldsteuer einfach vermeiden, wenn Sie vor dem 31. Dezember das Geld auf ein ausländisches Konto verschieben.

Kapitalertragsteuer Italien „ritenuta fiscale sugli interessi creditori“

Kapitalertragsteuer Italien
Kapitalertragsteuer in Italien

Die Kapitalertragsteuer in Italien beträgt 26%. Dieser Steuersatz (auch „IMPOSTA CAP. GAIN“ genannt) ist seit 1. Juli 2014 für Zinsen gültig, die auf einem italienischen Konto erwirtschaftet werden.

Beispiel: Wenn Sie bei einer italienischen Bank für Spareinlagen auf dem Festgeldkonto z.B. 1 % Zinsen Brutto „lordo“ bekommen, dann wird die Bank von dem Zinsertrag 26% Kapitalertragsteuer automatisch an das italienische Finanzamt abführen und Sie bekommen effektiv 0,74% Zinsen „netto“.

Hinweis für Aktionäre: Wenn ein Wertpapierkonto „conto titoli“ mit einem Girokonto „conto corrente“ assoziiert wird, dann sind die Ausgeschütteten Dividenden mit dem gleichen Steuersatz zu besteuern.

Einlagensicherung Italien

Anleger suchen üblicherweise lukrative Angebote und einen sicheren Standort für ihr Erspartes. Italien ist Mitglied der Europäischen Union, somit gilt die Einlagensicherung nach EU-Recht seit 1. Januar 2011 genauso für italienische Banken.

Einlagen bis 100.000 EUR sind demnach je Bankkunde von der nationalen Einlagensicherung gesichert. Diese gilt für Sparbücher, Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Ausgenommen sind Sondervermögen wie Fondsanteile und Aktien.

Bevor Sie ein Konto bei einer Italienischen Bank eröffnen, sollten Sie überprüfen, ob die Bank als Mitglied bei der Einlagensicherung ist.

Auf der offiziellen Website “Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi (FITD)” finden Sie die aktuelle Liste „Banche consorziate“ aller Banken, die Mitglied des Fonds der italienischen Einlagensicherung sind:
www.fitd.it

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